Frühuntersuchung!


Liebe Eltern,

 

der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von

3-6 Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Früherkennungsuntersuchung führt später in die Individual- und Gruppenprophylaxe.

 

Im 30-42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung statt (FU 1), im 49-72. Lebensmonat die zweite Früherkennungsuntersuchung(FU2), bei hohem Kariesrisiko zusätzlich eine dritte Untersuchung (FU3).

Bringen Sie Ihr Kind doch zu Ihren Behandlungsterminen einfach mit.

Nehmen Sie das Kind möglichst frühzeitig mit, damit es Zeit hat sich an die fremde Umgebung und an uns zu gewöhnen und nicht erst dann kommen muss, wenn es Schmerzen hat und eine Behandlung unumgänglich ist.